0221 / 450 91 999 Anfragen
Zählerantrag · Köln & Umgebung

Zählerantrag in Köln

Anmeldung, Zählersetzung und Inbetriebsetzung beim Netzbetreiber

Den Zählerantrag darf nur ein eingetragener Elektroinstallateur stellen. Wir übernehmen das für Sie – bei RheinNetz in Köln und bei den Netzbetreibern im Umland: vollständig, ohne Rückfragen und ohne Formular-Stress.

Eingetragener Installateur Komplett-Abwicklung Meisterbetrieb Köln
Vorher-Nachher-Vergleich einer Zähleranlagen-Erneuerung durch ElektroTechnik Posengis: links alter, unübersichtlicher Zählerschrank mit Ferraris-Zähler, rechts moderner Zählerschrank mit elektronischem Zähler und übersichtlichem Verteilerfeld
Aus unserer Praxis: Erneuerung einer Zähleranlage – inklusive Zählerantrag und Inbetriebsetzung.

Das Wichtigste in Kürze

Wer darf das?

Nur ein Elektrofachbetrieb, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist – so wie wir.

Wer ist zuständig?

In Köln in der Regel die RheinNetz GmbH (früher Rheinische NETZGesellschaft). Im Umland teils andere Netzbetreiber.

Wann nötig?

Bei Neubau, neuem Zähler, neuem Zählerschrank, Wallbox, PV, Speicher, Wärmepumpe und Baustrom.

Ihr Aufwand?

Unterschrift und ein paar Angaben. Antrag, Abstimmung und Termine übernehmen wir.

Wann Sie das brauchen

Anlässe für einen Zählerantrag

Immer dann, wenn am Stromanschluss oder am Zähler etwas verändert wird, ist eine Meldung beim Netzbetreiber nötig.

Neubau & Erstanschluss

Erstmalige Anmeldung der Elektroanlage und des Zählers für Ihr Gebäude.

Wallbox

Anmeldung Ihrer Ladestation – bis 11 kW anmelde-, darüber genehmigungspflichtig.

Photovoltaik & Speicher

Anmeldung von PV-Anlage und Speicher sowie Wechsel auf einen Zweirichtungszähler.

Wärmepumpe

Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG – auf Wunsch mit eigenem Zähler.

Zähleranlage erneuern

Neuer Zählerschrank: Anmeldung, Inbetriebsetzung und Zählerwechsel über den Netzbetreiber.

Baustrom

Anmeldung eines temporären Baustromanschlusses für Ihre Baustelle.

So läuft es ab

In vier Schritten zum Zähler

Daten aufnehmen

Wir klären Anliegen, benötigte Leistung und Zählerkonzept – bei Bedarf direkt vor Ort.

Antrag einreichen

Wir melden alles vollständig über das Installateurportal des Netzbetreibers an.

Anlage errichten

Wir bauen bzw. ertüchtigen Zählerschrank und Anschluss nach TAB und VDE-AR-N 4100.

Inbetriebsetzung

Inbetriebsetzungsauftrag, Zählersetzung durch den Netz- bzw. Messstellenbetreiber, Freigabe.

Neu montierter Zählerschrank mit zwei leeren Zählerplätzen für elektronische Zähler – bereit für die Zählersetzung nach dem Zählerantrag
Zählerplätze fertig montiert: Nach der Anmeldung setzt der Netz- bzw. Messstellenbetreiber die Zähler.

Das brauchen wir von Ihnen

  • Adresse und Lage des Zählerplatzes (z. B. Keller oder Hausanschlussraum)
  • Name und Unterschrift des Anschlussnehmers – in der Regel der Eigentümer
  • Vorhandene Zählernummer(n) – sie steht direkt auf dem Zähler
  • Bei Wallbox, PV, Speicher oder Wärmepumpe: Gerätetyp bzw. Datenblatt
  • Für einen neuen Zähler: Ihren Stromlieferanten – sonst beliefert zunächst der Grundversorger

Tipp: Laden Sie ein Foto von Zählerschrank und Typenschild direkt im Anfrageformular hoch – das spart Rückfragen und beschleunigt den Antrag.

Wallbox · PV · Wärmepumpe

Was bei neuen Verbrauchern und Erzeugern zusätzlich gilt

Wallbox, Photovoltaik, Speicher und Wärmepumpe sind die häufigsten Gründe für einen Zählerantrag – und für jede Anlage gelten eigene Regeln.

PV-Wechselrichter an der Wand neben einem Zählerschrank mit Zähler und Stromkreisverteilung – Anmeldung beim Netzbetreiber durch ElektroTechnik Posengis
Photovoltaik mit Wechselrichter am Zählerschrank: Für PV-Anlagen und Speicher übernehmen wir die Anmeldung und den Zählerwechsel auf einen Zweirichtungszähler.

Wallbox

Bis 11 kW genügt eine Anmeldung, darüber ist vorher eine Genehmigung nötig (§19 NAV). Seit 2024 gilt jede neue Wallbox über 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG – dafür gibt es ein reduziertes Netzentgelt.

Reicht der Zählerschrank für die Wallbox?

Wärmepumpe

Auch Wärmepumpen fallen unter §14a EnWG. Wer den höchsten Netzentgelt-Rabatt (Modul 2) möchte, braucht einen separaten Zähler – und damit einen zusätzlichen Zählerplatz.

Elektrische Voraussetzungen für die Wärmepumpe

PV & Speicher

Anmeldung beim Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme, Wechsel auf einen Zweirichtungszähler – und zusätzlich die Registrierung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Dabei unterstützen wir Sie.

Photovoltaik in Köln

Wenn der Zählerschrank nicht mehr passt

Bei vielen Anträgen prüft der Netzbetreiber auch den Zählerplatz. Entspricht der alte Zählerschrank nicht mehr den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und der VDE-AR-N 4100, muss er vor der Zählersetzung angepasst oder erneuert werden – so wie im Vorher-Nachher oben.

  • Zählerplätze für elektronische Zähler – mit Reserve für weitere Zähler
  • Raum für Zusatzanwendungen, z. B. Smart-Meter-Gateway und Steuerbox
  • Übersichtliches Verteilerfeld mit FI/LS-Schutz und freien Plätzen

Wir planen Umbau und Zählerantrag in einem Schritt, damit keine doppelten Termine entstehen. Mehr dazu: Zählerschrank erneuern in Köln und Kosten einer Zähleranlagensanierung.

Erneuerter Hager-Zählerschrank mit elektronischem Zähler, freiem Zählerplatz und Verteilerfeld mit FI/LS-Schaltern – Zähleranlagen-Erneuerung durch ElektroTechnik Posengis
Nachher: neuer Zählerschrank mit elektronischem Zähler, Reserve-Zählerplatz und übersichtlichem Verteilerfeld.
Gut informiert

Zählerantrag in Köln – einfach erklärt

Ein Zählerantrag – auch Zähleranmeldung, Netzanmeldung oder Inbetriebsetzungsauftrag genannt – ist die offizielle Anmeldung Ihrer Elektroanlage beim Netzbetreiber. Er ist die Voraussetzung dafür, dass ein Stromzähler gesetzt und Strom bezogen oder eingespeist werden darf. Diese Anmeldung und die anschließende Inbetriebsetzung darf ausschließlich ein Elektroinstallateur vornehmen, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Als Elektromeisterbetrieb übernehmen wir das in Köln und Umgebung komplett für Sie.

Welcher Netzbetreiber ist in Köln zuständig?

In Köln ist in der Regel die RheinNetz GmbH zuständig, die früher Rheinische NETZGesellschaft (RNG) hieß. In Teilen des Umlands – etwa Richtung Bergisch Gladbach, Leverkusen oder Bonn – können andere Netzbetreiber zuständig sein. Welcher für Ihren Standort gilt, prüfen wir und wickeln den Antrag über das jeweilige Installateurportal ab.

Wann ist ein Zählerantrag nötig?

Ein Antrag ist erforderlich bei Neubau und Erstanschluss, beim Anschluss von Wallbox, Wärmepumpe, Photovoltaik oder Speicher, bei zusätzlichen Zählern, bei Baustrom sowie bei der Erneuerung der Zähleranlage. Auch ein Zählertausch, eine Zählerzusammenlegung oder eine Leistungserhöhung werden über den Netzbetreiber abgewickelt.

Warum über uns?

Wir reichen die Unterlagen vollständig und korrekt ein – das vermeidet Rückfragen und Verzögerungen. Sie haben einen Ansprechpartner für Antrag, Zählerschrank und Inbetriebsetzung und müssen sich nicht selbst durch Formulare und Portale arbeiten.

Häufige Fragen

Zählerantrag – Ihre Fragen

Wer darf einen Zählerantrag stellen?

Den Zählerantrag und die Inbetriebsetzung darf nur ein Elektroinstallateur durchführen, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist. Als Elektromeisterbetrieb übernehmen wir die komplette Abwicklung für Sie.

Welcher Netzbetreiber ist in Köln zuständig?

In Köln ist in der Regel die RheinNetz GmbH zuständig, früher Rheinische NETZGesellschaft (RNG). In Teilen des Umlands können andere Netzbetreiber zuständig sein – das prüfen wir für Ihren Standort.

Wann brauche ich einen Zählerantrag?

Bei Neubau und Erstanschluss, bei zusätzlichen Zählern, beim Anschluss von Wallbox, Wärmepumpe, PV-Anlage oder Speicher, bei Baustrom sowie bei der Erneuerung der Zähleranlage. Auch Zählertausch, Zählerzusammenlegung und Leistungserhöhung laufen über den Netzbetreiber.

Muss ich eine Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?

Ja. Wallboxen bis 11 kW sind anmeldepflichtig, darüber ist vor der Installation eine Genehmigung des Netzbetreibers nötig. Wir übernehmen die Anmeldung – einschließlich der Einordnung als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG.

Muss der Zählerschrank für den Zählerantrag erneuert werden?

Nicht immer. Entspricht der Zählerplatz nicht mehr den aktuellen Technischen Anschlussbedingungen, verlangt der Netzbetreiber vor der Zählersetzung eine Anpassung oder Erneuerung. Wir prüfen das vorab und planen Umbau und Antrag zusammen.

Was muss ich selbst tun?

Kaum etwas: Wir brauchen Ihre Unterschrift als Anschlussnehmer, einige Angaben zur Anlage und bei einem neuen Zähler Ihren Stromlieferanten. Den Rest erledigen wir.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das hängt vom Netzbetreiber und vom Anliegen ab. Planen Sie besonders bei Neubau einige Wochen Vorlauf ein. Wir reichen die Unterlagen vollständig ein, damit es keine Rückfragen und Verzögerungen gibt, und halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.

Zählerantrag Köln – Kontakt

Zählerantrag in Köln anfragen

Sagen Sie uns kurz, worum es geht – wir übernehmen Anmeldung, Zählersetzung und Inbetriebsetzung für Sie. Kostenlose Erstberatung, schnelle Rückmeldung innerhalb eines Werktages.

Telefon0221 / 450 91 999 E-Mailinfo@et-posengis.de
EinsatzgebietKöln & Umgebung (50 km)
ÖffnungszeitenMo – Fr, 08:00 – 18:00 Uhr

Kostenlose Anfrage

Antwort innerhalb eines Werktages – unverbindlich.

Formular wird nicht angezeigt? Schreiben Sie an info@et-posengis.de oder rufen Sie an: 0221 / 450 91 999