Ratgeber · DGUV V3 / Arbeitsschutz

Wann ist eine DGUV V3 Prüfung Pflicht?

Verfasst von Marcel Posengis, Elektromeister Aktualisiert: Juni 2026 Lesezeit: 5 Min.
Kurz gesagt

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Arbeitgeber und Unternehmen, ihre elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen – sobald Beschäftigte elektrische Arbeitsmittel nutzen. Die konkreten Prüffristen ergeben sich aus einer Gefährdungsbeurteilung; dafür gibt es Richtwerte. Für reine Privathaushalte ist sie nicht verpflichtend.

Wer ist betroffen?

Die Prüfpflicht trifft jeden Arbeitgeber bzw. Unternehmer, in dessen Betrieb elektrische Arbeitsmittel genutzt werden – vom Büro über die Praxis und den Laden bis zur Werkstatt. Grundlage sind die DGUV Vorschrift 3, das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung. Schon ein einzelnes Bürogerät am Arbeitsplatz fällt darunter. Reine Privathaushalte sind nicht verpflichtet – dort ist der E-Check eine freiwillige Sicherheitsprüfung.

Was wird geprüft?

Man unterscheidet zwei Gruppen, für die unterschiedliche Richtwerte gelten:

WasRichtwert für die Prüffrist
Ortsveränderliche Betriebsmittel (Geräte mit Stecker: PC, Verlängerung, Werkzeug)je nach Beanspruchung ca. 6–24 Monate (Büro oft länger, Baustelle kürzer)
Ortsfeste Anlagen (fest installierte Elektroinstallation, Verteiler)Richtwert ca. alle 4 Jahre

Diese Werte sind Richtwerte, keine starren Vorgaben: Über die Gefährdungsbeurteilung dürfen sie bei niedriger Fehlerquote verlängert und müssen bei hoher Beanspruchung verkürzt werden.

Wer darf prüfen?

Die Prüfung darf ausschließlich eine Elektrofachkraft mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten durchführen. Das Ergebnis wird dokumentiert (Prüfprotokoll, Prüfplakette) und dient als Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung.

Warum es ernst zu nehmen ist: Wird die Prüfung versäumt, kann im Schadensfall der Versicherungsschutz gefährdet sein und es drohen Haftungsfolgen für den Arbeitgeber. Die Prüfung ist damit nicht nur Vorschrift, sondern handfeste Absicherung.

So läuft die Prüfung ab

  1. Bestand erfassen. Welche Geräte und Anlagen gibt es, wie werden sie genutzt?
  2. Fristen festlegen. Über die Gefährdungsbeurteilung die passenden Intervalle bestimmen.
  3. Prüfen & messen. Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung durch die Elektrofachkraft.
  4. Dokumentieren. Protokoll und Plakette – inklusive Hinweis auf die nächste Frist.
  5. Mängel beheben. Auffälligkeiten direkt beheben, damit alles wieder sicher ist.

Häufige Fragen

Welche Prüffristen gelten?

Sie werden über eine Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Als Richtwerte gelten für ortsveränderliche Geräte je nach Beanspruchung etwa 6–24 Monate, für ortsfeste Anlagen etwa 4 Jahre. Verlängerung bei niedriger, Verkürzung bei hoher Beanspruchung.

Brauche ich das auch als kleines Büro?

Ja. Sobald Beschäftigte elektrische Arbeitsmittel nutzen, greift die Pflicht – unabhängig von der Betriebsgröße. Schon wenige Geräte reichen aus.

Gilt die DGUV V3 auch privat?

Nein. Für reine Privathaushalte ist sie nicht verpflichtend. Dort empfiehlt sich der freiwillige E-Check als Sicherheitsprüfung.

DGUV V3 fällig? Wir prüfen und dokumentieren.

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