Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen lassen. Wir übernehmen die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 – ortsveränderlich und ortsfest, prüfsicher dokumentiert, mit Prüfsiegel und Erinnerung an die nächste Frist.
Vom einzelnen Gerät bis zur kompletten Anlage – inklusive Dokumentation und auf Wunsch direkter Mängelbehebung.
Computer, Drucker, Werkzeuge, Verlängerungen und Mehrfachsteckdosen.
Verteilungen, fest installierte Stromkreise und Gebäudeinstallation.
Prüfung gewerblicher Maschinen und ortsfester Betriebsmittel.
Prüfung nach Neuinstallation, Umbau oder Erweiterung vor der Inbetriebnahme.
Prüfprotokoll und Kennzeichnung jedes geprüften Betriebsmittels.
Wir legen Prüfintervalle fest und erinnern Sie rechtzeitig an die nächste Prüfung.
Die regelmäßige Prüfung ist nicht nur Vorschrift, sondern schützt Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen. Im Schadensfall kann eine lückenlose Dokumentation entscheidend sein.
Prüfung und Mängelbehebung aus einer Hand – als Elektromeisterbetrieb dürfen wir nicht nur prüfen, sondern auch instand setzen.
Strukturiert, dokumentiert und mit so wenig Störung Ihres Betriebs wie möglich.
Wir erfassen Geräte und Anlagen und legen Prüffristen fest.
Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung nach DGUV Vorschrift 3.
Geprüfte Betriebsmittel erhalten ein Prüfsiegel.
Prüfsichere Dokumentation aller Ergebnisse.
Erinnerung an die nächste fällige Prüfung.
Überall, wo Mitarbeiter mit elektrischen Geräten arbeiten, greift die Prüfpflicht.
Strom ist im Arbeitsalltag allgegenwärtig – und genau deshalb eine ständige Quelle für Gefahren, wenn Geräte oder Anlagen defekt sind. Die DGUV-V3-Prüfung sorgt dafür, dass elektrische Betriebsmittel und Anlagen im Unternehmen sicher bleiben. Als Elektromeisterbetrieb übernehmen wir diese Prüfung für Betriebe in Köln und im Umland – fachgerecht, dokumentiert und mit dem Blick fürs Wesentliche.
DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift mit dem Titel „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Sie verpflichtet Unternehmen, ihre elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Ziel ist es, Mängel früh zu erkennen und Unfälle durch Strom zu verhindern. Die Vorschrift wird häufig auch nach ihrer früheren Bezeichnung „BGV A3" genannt.
Ja. Wer Mitarbeiter beschäftigt und elektrische Betriebsmittel einsetzt, ist als Arbeitgeber verpflichtet, diese prüfen zu lassen. Die rechtliche Grundlage bilden unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und eben die DGUV Vorschrift 3. Kommt ein Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, drohen im Schadensfall Probleme mit Versicherung und Haftung.
Unterschieden wird zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln. Ortsveränderlich sind Geräte, die im Betrieb bewegt werden – etwa Computer, Drucker, Werkzeuge, Ladegeräte, Verlängerungen und Mehrfachsteckdosen. Ortsfest sind fest installierte Anlagen wie Verteilungen, fest angeschlossene Maschinen und die Gebäudeinstallation. Beide Gruppen müssen geprüft werden, allerdings nach unterschiedlichen Vorgaben und Fristen.
Die Prüffristen sind nicht starr vorgeschrieben, sondern ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV nennt dafür Richtwerte: Ortsveränderliche Geräte in rauer Umgebung – etwa auf Baustellen oder in Werkstätten – werden häufiger geprüft als Geräte im Büro. Ortsfeste Anlagen werden in der Regel in längeren Intervallen geprüft. Wir legen die passenden Fristen gemeinsam mit Ihnen fest und erinnern Sie rechtzeitig, damit keine Prüfung durchrutscht.
Eine Prüfung umfasst typischerweise eine Sichtprüfung auf äußere Schäden, anschließend Messungen (zum Beispiel von Schutzleiter- und Isolationswiderstand) sowie eine Funktionsprüfung. Erst die Kombination zeigt zuverlässig, ob ein Gerät sicher ist – ein äußerlich intaktes Gerät kann innen einen gefährlichen Defekt haben. Alle Ergebnisse werden festgehalten.
Jedes geprüfte Betriebsmittel erhält ein Prüfsiegel, das das Prüfdatum und die nächste fällige Prüfung erkennen lässt. Zusätzlich erstellen wir ein prüfsicheres Protokoll. Diese Dokumentation ist Ihr Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft und Versicherung – und im Schadensfall oft entscheidend.
Die Kosten richten sich vor allem nach der Anzahl der Geräte und Anlagen sowie dem Aufwand vor Ort. Häufig wird pro geprüftem Gerät kalkuliert, ortsfeste Anlagen nach Aufwand. Sie erhalten von uns nach einer kurzen Bestandsaufnahme ein transparentes Angebot – ohne versteckte Posten.
Technisch ähneln sich die Prüfungen, der Rahmen ist aber ein anderer: Der E-Check richtet sich vor allem an private Haushalte, die DGUV-V3-Prüfung an Unternehmen mit Mitarbeitern und gewerblich genutzten Anlagen. Für Betriebe ist die DGUV-V3-Prüfung der relevante Begriff – und die Pflicht.
Ein Vorteil, wenn ein Elektromeisterbetrieb prüft: Werden Mängel gefunden, können wir sie direkt beheben. Sie brauchen keinen zweiten Dienstleister, und Ihre Anlage ist nach der Reparatur sofort wieder prüffähig. Auf Wunsch übernehmen wir die DGUV-V3-Prüfung dauerhaft und kümmern uns um die wiederkehrenden Intervalle – in Köln und im gesamten Umland.
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3. Sie stellt sicher, dass elektrische Geräte und Anlagen im Betrieb sicher sind, und schützt Mitarbeiter vor Gefahren durch Strom.
Ja. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Grundlage sind u. a. Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3.
Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die DGUV nennt Richtwerte: ortsveränderliche Geräte werden je nach Beanspruchung häufiger geprüft, ortsfeste Anlagen in längeren Intervallen. Wir legen passende Fristen fest und erinnern Sie.
Geprüft werden ortsveränderliche Betriebsmittel sowie ortsfeste Anlagen und Maschinen – mit Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfung. Alle Ergebnisse werden dokumentiert.
Der E-Check richtet sich vor allem an private Haushalte, die DGUV-V3-Prüfung an Unternehmen mit Mitarbeitern. Technisch ähneln sich die Prüfungen, der rechtliche Rahmen und die Pflicht unterscheiden sich.
Festgestellte Mängel werden im Protokoll dokumentiert. Auf Wunsch beheben wir sie direkt als Elektromeisterbetrieb, sodass Ihre Anlage anschließend sicher und prüffähig ist.
Sagen Sie uns kurz, was geprüft werden soll – wir melden uns mit einem Angebot und einem Terminvorschlag.
Mehrere Standorte oder laufende Prüfungen? Rufen Sie uns an – wir richten passende Intervalle ein.